Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die EUTB® wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt Sie also in Fragen zur Teilhabe. Zum Beispiel, wenn Sie Fragen haben zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln oder wenn Sie wissen wollen, was ein Teilhabeplan ist.
Besonderes Augenmerk der Fachstelle Teilhabeberatung liegt auf dem Ausbau der Beratungsmethode des „Peer Counselings“, der Beratung von Betroffenen für Betroffene. Die EUTB® wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsch nach einem Persönlichen Budget zu stärken. Sie wird niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten.
Die EUTB®-Angebote beraten Sie nach dem Motto „Eine für alle“, das bedeutet, Sie erhalten bei jedem EUTB®-Angebot Rat zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
Die EUTB®-Angebote beraten Sie unabhängig und auf „Augenhöhe“, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können. Und zwar:
Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die EUTB® wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Die EUTB Erzgebirgskreis zu Gast in der Selbsthilfegruppe FASD Erzgebirge. Im Gespräch kam die Frage auf, was macht eigegentlich die EUTB in Annaberg?
Inklusionsberater Sachsen EUTB
c/o Auto-Union Chemnitz e.V.
Wiesenufer 8, 09123 Chemnitz