GUT ZU WISSEN !
Schwerbehinderung: Pauschbetrag 2025
Februar 2025
Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen werden als Freibeträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Alle Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 haben, erhalten ihn.
Der Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Er beginnt beim : GdB 20 mit 384 Euro pro Jahr, liegt beim GdB 30 bei 620 Euro, beim GdB 40 bei 860 Euro, beim GdB 50 bei 1.140 Euro, beim GdB 60 bei 1.440 Euro beim GdB 70 bei 1.780 Euro, beim GdB 80 auf 2.120 Euro, beim GdB 90 auf 2.460 Euro und endet schießlich beim GdB 100 bei 2.840 Euro.
Unabhängig vom Grad der Behinderung gibt es bei den Merkzeichen H, Bl und Tbl , sowie einem Pflegegrad 4 oder 5 einen Pauschbetrag von 7.400 Euro.
Der Pauschbetrag soll Mehrkosten ausgleichen, die die Betroffenen durch ihre Behinderung haben.
kostenlose Pflegebox schon ab Pflegegrad 1
Februar 2025
Wussten Sie schon, dass Menschen schon mit dem Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox mit Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen oder medizinischen Masken, haben!
Die kostenlose individuell, nach Ihren Bedürfnissen zusammengestellte Pflegebox im Wert von 42 € wird monatlich von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Sie suchen sich nur einen Anbieter und stellen sich Ihre Pflegebox über ein Formular zusammen. Der Anbieter kümmert sich um die kostenfreie Lieferung und Abrechnung mit der Pflegekasse.
Erhöhung in der Pflege 2025
Januar 2025
Folgend haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, welche Ihnen die Erhöhungen in der Pflege darstellt.
Zum einen haben wir die Erhöhung des Pflegegeldes, die Erhöhung der Pflegesachleistungen und die Erhöhung der Tages-& Nachtpflege.
Pflegegrad Pflegesachleistung
Pflegegrad Höhe 2024 Höhe 2025 Pflegegrad Höhe 2024 Höhe 2025 PG 1 / / PG 1 / / PG 2 332 € 347 € PG 2 761 € 796 € PG 3 573 € 599 € PG 3 1432 € 1497 € PG 4 765 € 800 € PG 4 1778 € 1859 € PG 5 947 € 990 € PG 5 2200 € 2299 €
Tages- & Nachtpflege
Pflegegrad Höhe 2024 Höhe 2025 PG 1 / / PG 2 689 € 721 € PG 3 1298 € 1357 € PG 4 1612 € 1685 € PG 5 1995 € 2085 €
Weiter haben wir die Erhöhung vom Entlastungsbeitrag, die Erhöhung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie den Zuschuss der Wohnraumanpassung im Pfllegegrad 1 – 5.
weitere Pflegeleistungen Höhe 2024 Höhe 2025 Entlastungsbeitrag 125 € 131 € Pflegehilfsmittel z. Verbrauch 40 € 42 € Zuschuss Wohnraumanpassung 4000 € 4180 € pro Maßnahme
Die Verhinderungspflege wird von 1612,- € auf 1685,-€ erhöht und die Kurzzeitpflege von 1774,- € auf 1854,- €. Ab Juli diesen Jahres werden, ab Pflegegrad 2 – 5 , die Budgets der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget in Höhe von 3539 Euro zusammengelegt. Dieses Budget ist dann flexibel einsetzbar.
Schwerbehinderung kann sich aus Kombination einzelner GdB ergeben
März 2024
Wenn kranke Menschen unter mehreren Behinderungen leiden, kann aus den einzelnen Graden der Behinderung (GdB) eine Gesamt-GdB gebildet werden. Die dem Sozialgericht Aurich vorliegende Frage war, ob zwei GdB von 30 eine Schwerbehinderung mit einem Gesamt-GdB 50 bilden können?
Es ging um die Frage, ob der Kläger bei mehreren Einzel-GdB, eine Höherstufung auf 50 beanspruchen kann. Dann läge eine Schwerbehinderung vor – u.a. mit der Möglichkeit, zwei Jahre früher ohne Abzüge Rente beanspruchen zu können.
Die Begründung des Gerichts: Bei mehreren Beeinträchtigungen der Teilhabe des Lebens in der Gesellschaft werden die Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit festgestellt. Und zwar unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen. Beim Kläger können die einzelnen Einschränkungen daher in ihren Gesamtauswirkungen mit einer Schwerbehinderung gleichgesetzt werden.
Damit zeigt sich wieder, dass ein höherer GdB in der Regel vor den Gerichten zu erreichen ist. Da die Versorgungsämter meistens bei ihrer Feststellung bleiben, führt die unabhängige Prüfung hingegen zu einer Erhöhung und dem Ziel der meisten Kläger, die Schwerbehinderteneigenschaft zuerkannt zu bekommen. Natürlich ist jeder Fall ein Einzelfall, doch die Runde zum Gericht lohnt sich meist.
Quelle: Sozialgericht Aurich, Urteil vom 04.05.2022, Az. S 4 SB 154/21
CoronA Sonderregelung in der Pflege bis 31. Dezember 2022
Juli 2022
In den Zeiten der Coronapandemie wurden in der Pflege einige Sonderregelungen aufgestellt. Man kann den Entlastungsbeitrag von 125,-€ flexibler nutzen.
Es gibt einen erhöhten Zuschuss für Pflegehilfsmittel, einen Lohnersatz bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und eine leichtere Arbeitszeitkürzung bei Familienpflegezeiten.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Personen mit Pflegegrad 1 können die Entlastungsleistung von monatlich
125 Euro flexibler nutzen, z. B. für eine stundenweise Seniorenbetreuung.
Die im Jahr 2021 nicht verbrauchten und daher angesparten Entlastungsbeträge können in den Zeitraum bis zum 31.12.2022 übertragen werden.
Erhöhter Zuschuss für Pflegehilfsmittel bis zum 31.12.2022
Mit Pflegegrad steht Ihnen aktuell ein erhöhter Zuschuss von 40 Euro für Pflegehilfsmittel, wie z. B. Mundschutz und Desinfektionsmittel, zu.
Dabei ist das Kaufdatum für die Erstattung ausschlaggebend.
Lohnersatz bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Arbeitnehmende können sich 20 Tage freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient dabei als Lohnersatz.
Teilzeit durch Familienpflegezeit
Aktuell dürfen pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit durch Familienpflegezeit kurzfristig und flexibler reduzieren. Lohneinbußen können Betroffene mit einem Darlehen ausgleichen.


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